Landkreis Northeim

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Inhalt

Kurzbeschreibung

In den meisten Fällen sorgen das Mutterschaftsgeld und eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers dafür, dass das Einkommen der werdenden Mütter nicht sinkt.
Das Mutterschaftsgeld wird mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragt.

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommt die werdende Mutter sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, pro Tag bis zu 13 Euro. Der Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass auch während des Mutterschutzes das bisherige Nettogehalt gleich bleibt.
Bei Minijobberin oder privat krankenversicherten werden einmalig höchstens 210 Euro ausgezahlt.

Ziel

Wirtschaftliche Lebens- und Haushaltsführung

Zielgruppe

Für welche Personen

Schwangere / werdende Eltern

Eltern

Altersbezug Kind

0 bis unter 1 Jahr

vorgeburtlich

Rahmenbedingungen

Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes

Northeim (Landkreis)

Form

Einzelangebot

Termine und Turnus

Nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Arbeitgeber auf.

Art der Anmeldung

Anmeldung beim Anbieter erforderlich

Antragstellung

Ja

Angebot ist kostenlos

Ja

Kontakt

Anschrift oder Hausadresse

Entenmarkt 3-4, 37154 Northeim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Anlaufstelle Frühe Hilfen
Frau Sladek und Frau Kremser-Hellwig

Telefonnummer

05551 908 26 42

Karte

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