Koordinierungsstelle Frühe Hilfen - Landkreis Northeim

Haushaltshilfe

Inhalt

Kurzbeschreibung

Diese Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen auftretender Schwangerschaftsprobleme oder der Geburt nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Eine Zuzahlung zur Haushaltshilfe wird nicht verlangt.
Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z. B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden.
Als Voraussetzung für den Anspruch der Schwangeren oder Entbindenden auf Haushaltshilfe gilt, einen Haushalt zu haben und diesen auch selbst geführt zu haben. Die Schwangerschaft bzw. die Entbindung muss die Ursache für die Haushaltshilfe sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet.

Ziel

Krisen bewältigen

Gesund leben

Geburt vorbereiten, Schwangerschaft gestalten

Zielgruppe

Für welche Personen

Schwangere / werdende Eltern

Eltern

Altersbezug Kind

vorgeburtlich

0 bis unter 1 Jahr

Rahmenbedingungen

Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes

Northeim (Landkreis)

Ort der Leistung

zu Hause

Form

Einzelangebot

Art der Anmeldung

Anmeldung beim Anbieter erforderlich

Antragstellung

Nein

Angebot ist kostenlos

Ja

Kontakt

Anschrift oder Hausadresse

--- ---, 37154 Northeim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Haushaltshilfen werden über die Krankenkassen finanziert und organisiert. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Telefonnummer

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Karte

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