Landkreis Northeim

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Inhalt

Kurzbeschreibung

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können im Landkreis Northeim über die Bildungskarte in Anspruch genommen werden.
Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche in der Schule, im Kindergarten und in der Freizeit. Der Landkreis Northeim kann im Rahmen des Bildungspakts die Teilnahme an diesen Angeboten finanziell unterstützen. Hierzu zählen:

1. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Tagesausflüge in Kindergarten und Schule u.v.m.

2. Kultur, Sport (z.B. Sportvereine, Schwimmkurs), Freizeitaktivitäten

3. Unterrichtskosten für künstlerische / musikalische Ausbildung (z.B. Musikschule9

Das monatliche Budget kann auch auf unterschiedliche Angebote aufgeteilt oder für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden. Auch Eltern-Kind-Kurse können finanziert werden.

Ziel

Wirtschaftliche Lebens- und Haushaltsführung

Zielgruppe

Für welche Personen

Eltern

Altersbezug Kind

altersübergreifend

Rahmenbedingungen

Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes

Northeim (Landkreis)

Ort der Leistung

in einer Einrichtung

Form

Einzelangebot

Art der Anmeldung

Anmeldung beim Anbieter erforderlich

Antragstellung

Ja

Teilnahmekriterien und Besonderheiten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt beim
• örtlichen Jobcenter (bei Erhalt von Bürgergeld)
• beim Landkreis Northeim (bei Erhalt von Kinderzuschlag / Wohngeld / Asylbewerberleistungen / Leistungen nach SGB XII)

Angebot ist kostenlos

Ja

Kontakt

Anschrift oder Hausadresse

Medenheimer Straße 6-8, 37154 Northeim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt beim
• örtlichen Jobcenter (bei Erhalt von SGB II Leistungen)
• beim Landkreis Northeim (bei Erhalt von Kinderzuschlag / Wohngeld / Asylbewerberleistungen / Leistungen nach SGB XII)

Telefonnummer

05551 / 988000 (Jobcenter), 05551 / 7080 (Landkreis Northeim)

Karte

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