Elterngeldstelle - Landkreis Northeim

Elterngeld beantragen

Inhalt

Kurzbeschreibung

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase des Kindes.

Die Bezugsarten des Elterngeldes: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate.

Die Leistungshöhe orientiert sich am individuellen Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes. Für Selbstständige und Eltern mit Mischeinkünften gilt ein anderer Bemessungszeitraum, i. d. R. ist dies der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr vor Geburt des Kindes.

Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben, können einen Anspruch auf Elterngeld haben. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen vor, kann ihnen ein einkommensunabhängiger Mindestbetrag gewährt werden.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil muss mindestens für 2 Monate (Mindestbezugszeit) und kann höchstens für 12 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Auch für Alleinerziehende stehen unter gewissen Voraussetzungen zusätzliche Monate Elterngeld zur Verfügung. Des Weiteren können zusätzliche Monate Elterngeld gezahlt werden, wenn das Kind als Frühchen zur Welt gekommen ist (mindestens 6 Wochen vor Entbindungstermin). In einem solchen Fall kann ein Elternteil auch mehr als 12 Monate Basiselterngeld beanspruchen und auch über den 14. Lebensmonat hinaus noch Basiselterngeld beanspruchen.

Basiselterngeld wird in Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.

In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1.000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 % schrittweise auf bis zu 100 %. In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1.200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 % auf bis zu 65 %.

Jegliches Erwerbseinkommen ist für die Höhe des Basiselterngeldanspruches relevant und anzugeben (z. B. auch Minijob, Kleingewerbe). Es ist zu beachten, dass jegliches Einkommen während des Basiselterngeldbezuges, die Höhe des Basiselterngeldanspruches quasi sofort mindert.


Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Elterngeld Plus kann mit oder ohne Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen werden.

Wenn Eltern im Elterngeld-Plus-Bezugszeitraum kein Erwerbseinkommen oder maximal bis zu 50 % vom maßgeblichen durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt erzielen, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird mehr als die Hälfte vom Einkommen vor Geburt dazuverdient, so mindert sich das Elterngeld Plus schrittweise.

Jegliches Erwerbseinkommen ist anzugeben, auch ein Minijob ist sowohl vor als auch im Elterngeldbezugszeitraum für die Elterngeldhöhe relevant!

Partnerschaftsbonusmonate

2 bis 4 zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate in Form von Elterngeld Plus können die Eltern in Anspruch nehmen, wenn beide gleichzeitig mindestens 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines jeden Lebensmonats arbeiten.

Achtung: Für einige Berufsgruppen mit gesonderten Regelungen zur Arbeitszeitbemessung gelten andere Maßgaben (z. B. Lehrer, Flugbegleiter). Außerdem gelten Ausnahmeregelungen, wenn ein Elternteil eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt oder eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter landkreis-northeim.de >Gesundheit und Soziales >Elterngeld

Elterngeldrechner: bmfsfj.de > Service > Onlinerechner

!!! Beantragung des Elterngeldes in Einbeck
Neues Rathaus, Teichenweg 1, 37574 Einbeck (Tel. 05561 / 916 412)

Ziel

Wirtschaftliche Lebens- und Haushaltsführung

Zielgruppe

Für welche Personen

Eltern

Altersbezug Kind

0 bis unter 1 Jahr

Rahmenbedingungen

Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes

Kalefeld (Gemeinde)

Moringen (Stadt)

Hardegsen (Stadt)

Bodenfelde (Flecken)

Kreiensen (Gemeinde)

Bad Gandersheim (Stadt)

Uslar (Stadt)

Nörten-Hardenberg (Flecken)

Dassel (Stadt)

Katlenburg-Lindau (Gemeinde)

Northeim (Stadt)

Ort der Leistung

in einer Einrichtung

Form

Einzelangebot

Termine und Turnus

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung des Elterngeldes im Raum Einbeck die Stadt Einbeck zuständig ist (Tel. 05561 / 916 412)

Art der Anmeldung

Anmeldung beim Anbieter erforderlich

Antragstellung

Ja

Teilnahmekriterien und Besonderheiten

Für die Beantragung von Elterngeld werden folgende Formulare benötigt:
- Geburtsbescheinigung "für Elterngeld" im Original
- Einkommensnachweis
- Nachweis über Mutterschaftsgeldanspruch

Angebot ist kostenlos

Ja

Barrierefreiheit des Angebots

Ja

Kontakt

Anschrift oder Hausadresse

Wallstr. 40, 37154 Northeim

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner

Frau Haase A-Ka, Tel. (05551) 708-145)
Frau Grobecker Kb-Q, Tel. (05551) 708-312
Frau Döhrel R-Z, Tel. (05551) 708-742)

Telefonnummer

05551 708 - 0

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